Was ist zu Beachten!
Anforderungen und Informationen zur perfekten Pulverbeschichtung
Stehen Sie auf Qualität? – Wir auch!
Darum sind ein hoher Qalitätsstandard und ein zufriedener Kunde unser Ziel!
Aber dazu benötigen wir Ihre Mithilfe !!!
Wir haben festgestellt, dass es in den verschiedensten Aufgabenstellungen der Lohnbeschichtung immer wieder die gleichen Probleme sind, die zu Qualitätseinbußen führen. Bevor Sie liefern oder wir abholen:
Vermeiden Sie unbedingt lose Teile !!!
Bitte verpacken Sie Ihre Teile immer auf einer Euro-, Einweg,- oder Langpalette oder in einer Gitterbox. Sichern Sie diese immer mit Stretchfolie, Kunststoff- oder Stahlumreifungsband.
Nur so geben Sie uns die Möglichkeit, Ihren Auftrag schnell und sicher zu transportieren, zu kommisionieren und vermeiden Beschädigungen Ihrer Bauteile. Außerdem verkürzen Sie so die Be- und Entladezeiten erheblich. Nur so geben Sie uns nur so die Möglichkeit, einen sicheren Transport nach Beschichtung und Verpackung zu Ihnen sicherzustellen.
Bevor Sie uns einen Auftrag erteilen, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten
Liefern Sie uns metallisch blanke Teile!
Rost, Zunderschichten
Sollten Sie uns rostige Teile liefern, weisen wir Sie darauf hin, dass sich diese Korrosionsstellen nach der Beschichtung weiterbilden und somit unzureichende Haftung verursachen. Dieses Erscheinungsbild ist auch bei Zunderschichten zu beobachten.
Feuerverzinkt
Sollten Sie uns feuerverzinkte Teile liefern, ist es durchaus möglich, dass beim Einbrennen der Pulverschicht bei 200 ° C eine Reaktion mit der Zinkschicht eintritt, welche anschließend als “Kraterbildung” bzw. “Nadelstiche” optisch sichtbar wird. Wir weisen darauf hin, daß dieser Effekt auch durch Tempern der Bauteile nicht vollständig verhindert werden kann.
Eloxiert
Sollten Sie uns mit eloxierten Teilen beliefern, ist es möglich, daß nach dem Einbrennen der Pulverschicht bei 200°C eine Reaktion in der Eloxalschicht eintritt und diese anschließend als Kraterbildung optisch sichtbar ist.
Klebstoffreste, Klebebandreste, Silikonrückstände
Sollte Sie uns Teile zur Beschichtung anliefern, welche mit Resten von Klebstoff und Silikon verunreinigt sind, weisen wir Sie darauf hin, dass diese Klebstoffe beim Einbrennen aufschmelzen und den Pulverlack an dieser Stelle vollständig binden werden. Das vom Klebeband abgedeckte Metall wird nach der Beschichtung blank sein.
Farbgebende Deckschichten aus Naß- oder Pulverlack
Bei Pulverlacken ist eine Überbeschichtung möglich. Da aber eine Wechselwirkung der Farbschichten untereinander nicht ausgeschlossen werden kann, (z.B. nicht überbeschichtbare Pulverlacke, Polyuretan – Pulverlacke, mangelnde Deckkraft, Wasserflecken) empfehlen wir generell eine Entlackung durch Ablaugen bzw. Strahlen. Nasslacke sind nicht überbeschichtbar und daher generell zu entlacken.
“Weiße Korrosion” auf Zink – oder Alublechen
Diese Flecken werden nach der Beschichtung deutlich sichtbar sein und zu unzureichender Haftung führen.
Es ist bei oben genannten Materialen nicht immer möglich, einwandfreie Qualität zu garantieren. Die Beschichtung kann daher nur auf Ihr eigenes Risiko erfolgen, wodurch sich generell ein Nachbesserungsanspruch ausschließt.
Ausreichende Bohrungen!
Aufhängebohrungen
Zur Fixierung der Bauteile an unserer Deckenförderanlage werden bei uns Haken verwendet. Zur sicheren Befestigung der Haken am Bauteil werden Bohrungen benötigt. Wir bitten daher, in allen Teilen ausreichend große Bohrungen vorzusehen.
Sollten Sie Probleme bei der Anbringung der Bohrungen bezüglich Anzahl, Position, und Durchmesser haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nur in Ausnahmefällen die benötigten Bohrungen, nach Rücksprache mit Ihnen, gegen Berechnung, selbst anbringen können.
Sollte dabei, wegen Irrtümern oder Mißverständnissen, durch Anbringen der Bohrungen durch uns, ein Bauteil im Wert gemindert oder unbrauchbar gemacht werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Auslaufbohrungen
Bei Stahlrohrkonstruktionen mit stumpf aneinander geschweißten Rohren ( Tischgestelle o.ä.) sowie Gehäusen müssen ausreichend Auslaufbohrungen vorhanden sein. Nur so ist zu gewährleisten, dass eindringende Vorbehandlungs- und Spülflüssigkeit ungehindert ablaufen kann. Bei komplexen Geometrien empfehlen wir, mit uns Rücksprache zu nehmen. Wir weisen darauf hin, daß “Wasserauskocher” an dem beschichteten Bauteil wegen fehlender Auslaufbohrungen keinen Nachbesserungs- anspruch begründen.
Kennzeichnung der Werkstücke
Werden zu beschichtende Werkstücke, zu Kommissions-, Herstellungs- oder Montagezwecken mit wasserfestem Filzstift beschriftet, bemühen wir uns, diese mittels Nitroverdünnung zu entfernen, da unser Vorbehandlungsprozess diese Beschriftungen nicht entfernt. Sollten diese Beschriftungen von uns übersehen werden, werden diese nach anschließender Beschichtung deutlich sichtbar bleiben. (Gleiches gilt für Blechstempelungen).
Wir empfehlen daher, den Verzicht auf solche Beschriftungen und weisen darauf hin, dass für durchscheinende Schriftzüge kein Nachbesserungsanspruch besteht.
Oberflächenqualitäten
In der Pulverbeschichtung können oft Missverständnisse in den Oberflächenqualitäten vorliegen.
Auszug aus der GSB Norm für Pulverbeschichtungen nach der wir arbeiten:
Der Betrachtungsabstand mit unbewaffnetem Auge zum zu beurteilenden Objekt liegt im Innenbereich bei 3 Meter und im Außenbereich bei 5 Metern.
Die Industrielle Pulverbeschichtung kann keine Oberflächenqualitäten liefern, wie Sie es von einer Autolackiererei her gewohnt sind. (Lackierung im staubfreien Raum ). Aber sie ist aufgrund dieses Kompromisses natürlich erheblich günstiger.
In diesem Unternehmen werden bis zu 8 Filmstörungen je Quadratmeter Lackfläche bei einem Betrachtungsabstand von 50 cm toleriert. Dies können Nadelstiche, Krater und Dreckeinschüsse sein. Diese begründen jedoch keinen Mangel der Lackfläche und auch keinen Reklamationsanspruch.
Wir empfehlen Ihnen daher dringend Ihre Kunden darauf hinzuweisen, das er für seine Wareneingangskontrolle keine Qualitätsansprüche entwickelt, die das Verfahren der Industriellen Pulverbeschichtung nicht leisten kann. Sollte Ihr Kunde der Meinung sein, dass o.g. Toleranzgrenze für Ihn nicht ausreichend sei, so empfehlen wir die Lackierung mit Nasslacken.
Abklebe- und Abdeckarbeiten auf pulverbeschichteten Oberflächen
Abklebe- und Abdeckarbeiten von pulverbeschichteten Bauteilen z.B Fensterbänke, Bleche, Geländer usw. haben ausschließlich durch Oberflächenschutzfolien zu erfolgen, welche speziell für diesen Zweck entwickelt und freigegeben wurden. Gerne geben wir eine Empfehlung ab!
Der Einsatz von Klebebändern jeder Art sowie Kunsttstofffolie führen zum Verlust der Garantie. Nachbesserungen von Schäden aufgrund nicht zugelassener Klebebänder lehnen wir generell ab.
Wir weisen darauf hin, das sie verpflichtet, sind Hersteller nachfolgender Gewerke entsprechend zu informieren.
Aus der Praxis:
Beschichtungen auf Bauteilen haben primär die Aufgabe, vor Oxidation zu schützen und ein dekoratives Aussehen zu verleihen. Beschichtungen haben nicht die Aufgabe willkürliche Klebebandattaken zu überstehen. In allen Klebebändern und Kunststofffolien sind Lösungsmittel und Weichmacher vorhanden, welche die Beschichtung bis auf den Grund auflösen können. Bei Entfernung der Klebebänder kann dies zur Enthaftung des erweichten Lackfilms führen.
Hier gilt das Verursacherprinzip, wer abklebt, haftet für Schäden, da jeder Abklebende dazu verpflichtet ist, eine Klebeprobe zu erstellen und zu beurteilen. Im weiteren ist der Abklebende dazu verpflichtet, sich beim Hersteller der Beschichtung nach geeigneten Abdeckmaterialen zu erkundigen, welche dieser freigegeben hat.
Stellen sie daher sicher, das nur Oberflächenschutzfolien eingesetzt werden. Diese enthalten keine Lösungsmittel und Weichmacher und können der Beschichtung nichts anhaben. Informieren und kontrollieren sie Ersteller nachfolgender Gewerke. Sie sind zur Informationsweitergabe verpflichtet.
Beachten sie diese Information in Ihrem höchst eigenen Interesse, da wir Reklamationen wegen nicht zugelassener Abdeckmaterialien grundsätzlich und ausnahmslos ablehen werden.
Beschichtung von feuerverzinktem Material
Aufgrund unserer Erfahrung, sowie unserer sehr aufwendigen Vorbehandlung durch Zusatz von Reaktionsbeschleunigern, beherrschen wir das Beschichten von feuerverzinktem Material. Durch Tempern bei ca. 200°C sowie die Verwendung von ausgasungsarm eingestellten Polyester – Pulverlacken vermeiden wir “Nadelstiche” bzw. “Kraterbildungen”
Eine absolute Sicherheit für ausgasungsfreie Oberflächen können wir nicht geben, da diese Ausgasungen von einem zu hohen Siliziumgehalt des verwendeten Baustahls verursacht werden. Sollte der Siliziumgehalt des Stahls über 0,03% liegen, bildet sich bei der Verzinkung eine sogenannte Palisadenstruktur im Zinkuntergrund aus, in welcher sich Kohlendioxid, Schwefeldioxid und Wasserstoff einlagern. Diese Gase treten dann bei der Beschichtung aus und bilden Krater im Lackfilm. Vergewissern Sie sich daher bei Ihrem Stahlhändler, dass das bestellte Material auch wirklich zur Pulverbeschichtung im Duplexverfahren geeignet ist.
Bitte beachten Sie außerdem, dass vorhandene Zinknasen und Tropfen von uns nicht abgeschliffen und auch nicht durch die Beschichtung kaschiert werden. Sollte eine glatte Oberfläche erwünscht sein, empfehlen wir, die Teile zu “Verputzen”, also mechanisch zu bearbeiten ( z. B. Schleifen ).
Pulverbeschichtete Metallteile im Außenbereich
Aus physikalischen Gründen ist es bei der Pulverbeschichtung an neuralgischen Stellen wie 90° Winkeln und scharfen Kanten nicht möglich, eine geschlossene Lackschicht zu erreichen. Aus diesem Grund empfehlen wir als Korrosionsschutz eine Feuerverzinkung und zur Farbgebung eine anschließende Beschichtung.
Wir weisen darauf hin, dass Bleche im Außenbereich generell ebenfalls verzinkt sein müssen oder empfehlen die Verwendung von Aluminium.
Lasergeschnittene Teile
Wir beobachten seit einiger Zeit eine stetige Zunahme von lasergeschnittenen Bauteilen.
Wir weisen darauf hin, dass die Schnittkanten von Blechteilen, welche mit einer Lasermaschine bearbeitet wurden, mit Oxidschichten behaftet sind. Diese Schichten werden in unserer Vorbehandlungsanlage nicht entfernt. Um eine ausreichende Haftung des Pulverlackes sicherzustellen, empfehlen wir, diese Oxidschichten durch Sandstrahlen bzw. Abreiben mit Schmirgelpapier zu entfernen.
Es ist bei oben genannten Materialien nicht immer möglich einwandfreie Qualität zu garantieren. Die Beschichtung kann daher nur auf Ihr eigenes Risiko erfolgen, wodurch sich generell ein Nachbesserungsanspruch ausschließt.